Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Rechte des Käufers bei Mängeln) gem. § 437 ff. BGB.

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers gelten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Kaufdatum. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, wird nach § 476 BGB davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand und der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Davon ausgenommen sind nachträglich hinzugefügte Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Umwelteinflüsse oder Gewaltanwendung.

Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten liegt die Beweislast für das Bestehen eines Mangels beim Käufer.

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